
| Personalrat der Hochschule Ravensburg-Weingarten |

Personalräte sind die Personalvertretungen in öffentlichen Einrichtungen, u.a. in Körperschaften öffentlichen Rechts von Bund, Ländern und Gemeinden, so auch der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten. In den privatwirtschaftlichen Betrieben findet man als Äquivalent die Betriebsräte. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit aller Personalräte im "Ländle" ist das Landespersonalvertretungsgesetz von Baden-Württemberg (LPVG).
Die Mitglieder des Personalrats werden regelmäßig alle 5 Jahre von den zu vertretenden Beschäftigten und aus deren Reihen gewählt.